- Wird eine Finanzierung aufgelöst, weil die Maschine schadhaft ist, muss der Bank oder der Leasinggesellschaft der entgangene Gewinn ersetzt werden.
- Außergerichtliche Einigungen sind in solchen Fällen häufig vorteilhafter als Gerichtsurteile.
Egal ob es um die Finanzierung einer Neu- oder Gebrauchtmaschine geht, und einerlei, ob diese Finanzierung über ein Darlehen oder im Rahmen des Leasings erfolgte: Man sollte immer bedenken, dass man es grundsätzlich mit zwei unabhängigen Verträgen mit jeweils entsprechenden Rechten und Pflichten zu tun hat.
Der eine Vertrag ist der Kaufvertrag der Maschine. Der andere Vertrag ist der Finanzierungsvertrag. Gibt es Probleme beim Kaufgeschäft, stellt sich immer die Frage, welche Auswirkungen diese Probleme auf das Finanzierungsgeschäft haben.
Tauchen im Kaufgeschäft Probleme auf — weil beispielsweise der neue Schlepper auch nach mehreren Versuchen des Händlers, die Probleme zu beseitigen, nicht störungsfrei funktioniert — ist es in der Praxis häufig so, dass Händler und Kunde über eine Wandlung der Maschine verhandeln. Oft mit (finanzieller) Unterstützung des Maschinen-Herstellers.
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